Gesetzlicher Wegwerfstopp für Supermärkte bleibt notwendig
Der Sprecher der Kampagne 'Leere Tonne', Valentin Thurn sagte dazu: „Wir bleiben bei unserer Forderung nach einer gesetzlichen Regelung gegen die Lebensmittelverschwendung. Solange der Einzelhandel auf der Basis der Freiwilligkeit Einzelmaßnahmen ergreift, ändert sich nichts Substanzielles an der Situation. Schon jetzt begründen die einzelnen Händler ihr Überangebot bis zum Ladenschluss mit dem Blick auf die Konkurrenz – das lässt sich nur durch verbindliche Regeln für alle verändern.“
Die Kampagne Leere Tonne, die erst mit Beginn der Sommerpause startete, konnte in weniger als zwei Monaten 25.000 Unterzeichnerinnen und Unterzeichner gewinnen. Thurn: „Ein echter Pionier bei den strengen Vorgaben für die Supermärkte ist die belgische Stadt Herstal. Sie knüpfte schon 2013 die lokale Betriebsgenehmigung der Märkte an den Nachweis der erfolgreichen Abgabe unverkaufter aber noch verzehrbarer Lebensmittel. Nach einem halben Jahr guter Erfahrungen beschloss der ganze Landesteil Wallonien im Mai 2014, das zum Gesetz zu machen.“
Louise Duhan von der Slow Food Youth ergänzte: „Ein gesetzlicher Wegwerfstopp ist ein notwendiger erster Schritt. Letztlich kommen wir aber nicht darum herum, über die Hintergründe der Verschwendung zu sprechen. Dabei geht es um die Überproduktion und die zu niedrigen Erzeuger-Preise. Wir brauchen die Agrarwende und einen anderen Austausch von Produzierenden, Handel sowie Konsumentinnen und Konsumenten.
In Frankreich hatte das Verfassungsgericht vor allem kritisiert, dass im Gesetzgebungsverfahren mehrere Ergänzungs-Anträge formal fehlerhaft waren; sie hätten teilweise nicht den direkten Bezug zu den Zielen des Energiewende-Gesetzes.
Quelle: www.leeretonne.de