OLG hebt Beschluss des Bundeskartellamts auf
Edeka und Tengelmann hatten die Vereinbarung getroffen, dass mit Abschluss des Kaufvertrags, Tengelmann alle Waren über Edeka bezieht. Diesen Vorgang war vom Kartellamt angemahnt und untersagt worden, da dies einer Vorwegnahme einer Fusion gleichkäme. Gegen dieses Urteil hatten die Supermarktketten Beschwerde eingelegt.
Um die Übernahme der Supermarktkette Kaiser's Tengelmann war zuletzt ein Streit entbrannt. Edeka und Konkurrent Rewe haben seit längerer Zeit ein großes Interesse an der Übernahme der Tengelmann-Supermärkte. Die Fusion zwischen Edeka und Tengelmann wurde zuvor vom Bundeskartellamt verboten. Daraufhin hatten Edeka und Tengelmann einen Antrag auf Ministererlaubnis gestellt. Die Entscheidung steht noch aus.