Spanische und brasilianische Melonensaison überschneiden sich nicht
Auch gute Nachfrage nach Galia und Cantaloupe
"Wegen dem extrem warmen Wetter in Spanien ist diese Saison eher beendet. Ich erwarte nächste Woche die letzten Wassermelonen aus Murcia. Danach werden wir noch einige Wochen Produkt aus La Mancha erhalten. Aber der Markt wird noch eine zeitlang gut bleiben, denn auch der spanische Wassermelonenmarkt ist mit Temperaturen um die 40 Grad sehr gut", so Jacob. "Desweiteren besteht auch eine gute Nachfrage nach Galia- und Cantaloupemelonen, aber die sind sehr begrenzt verfügbar. Für diese Sorten gibt es keine Alternative auf dem Markt. Übrigens nimmt die Qualität hiervon auch ab. Für Piel de Sapo und gelbe Melonen verläuft der Absatz mühsamer, da hiervon noch zuviel Produkt auf dem Markt verfügbar ist."
Große Anfuhr aus Brasilien
"Wir erhalten nächste Woche freitag die ersten Galia's und Cantaloupe aus Brasilien, später gefolgt von den gelben Melonen und Wassermelonen. Damit beginnt die Saison in Brasilien eine Woche eher als normal. Übrigens hat Brasilien ganzjährige Melonenproduktion und baut man in der Regenzeit in sandiger Erde mit einer besseren Drainage. Man hat schließlich genug Platz für den Anbau und in dem Moment, dass die Exportnachfrage losgeht, ist man bereit, um zu beginnen. Dieses Jahr wird sicher am Anfang eine hohe Anfuhr sein. Wir haben diese Saison wieder schöne Programme für die brasilianischen Melonen, die doch unser Kernstück sind, geplant."
Dem Importeur zufolge gibt es noch einige Unsicherheiten über die brasilianische Saison. "Letztes Jahr war der Markt sehr schlecht und dadurch haben einige Mitspieler das Feld verlassen. Aber der inländische Markt läuft nicht gut, daher wird man sich voll auf den Export richten. Die ersten Wochen wird der Absatz gut sein, aber danach kann es in zwei Richtungen gehen. Hoffentlich bekommen wir keine Wiederholung vom letzten Jahr. Das Wetter wird beim Absatz eine entscheidende Rolle spielen."
Für mehr Information:
Jacob Aktalan
MG Fruit
Handelscentrum ZHZ 49-60
2991 LD Barendrecht