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Si.one Pelkemans (Unilever) über Lebensmittelangaben bei Nahrungsmitteln
Lebensmittelangaben, warum?
Etiketten, Verpackungen und Werbe-Einladungen stehen voll mit Angaben. Einige sehr genau in Worten, Abbildungen oder Symbolen. Genauso viele jedoch mit Implikationen. In beiden Fällen ist das Ziel, den Kunden mit relevanter Information zu versehen. Dennoch ist nicht jede Angabe erlaubt. Simone Pelkmans, Global and European Legal Director Foods von Unilever, erzählt während dem Food & Health Seminar am 29. September in Rotterdam, welche Angaben erlaubt sind und welche die Grenzen überschreiten.
"Warum Nahrungsmittelmarken Angaben machen? Im Prinzip, um auf ehrliche und deutliche Weise über ihr Produkt zu kommunizieren", erklärt Simone. "Jedoch nicht jede Ernährungs- oder Gesundheitsangabe kann oder darf einfach so gemacht werden. Da die Angaben von unterschiedlichen Perspektiven betrachtet werden können,
ist bei Unilever ein 'cross-functional Team aktiv, welches bewacht, dass alle Gesetze strengstens eingehalten werden. Das ist äußerst wichtig, um eventuelle Folgeschäden wie hohe Bussgelder, eine Rückrufaktion, oder noch viel schlimmer, Gefahr für die Volksgesundheit zu vermeiden. Darum wurde eine europäische Angabenverordnung erstellt, ein Instrument das bestimmt, ob und bei welchen Produktengruppen überhaupt Ernährungs- und Gesundheitsangaben gemacht werden dürfen, wobei dem Nahrungsmittel eine Wirkung zugesprochen wird."
Lebensmittelangaben versus Gesundheitsangaben "Eine Ernährungsangabe ist eine Angabe die meint, den Eindruck weckt oder vorgibt, eine bestimmte heilende Wirkung zu haben. Hierbei ist es nicht erlaubt Nahrungsmittel, die innerhalb einer der relevanten Produktgruppen kein unterscheidendes Vermögen hat, so wie z. B. den Salzgehalt in Produkten, die sowieso schon einen geringen Salzanteil haben. Zudem dürfen bestimme Ausdrucke nicht benutzt werden. Wenn dem Produkt z. B. extra Nährstoffe zugefügt werden, ist es streng untersagt, dieses Produkte mit Ausdrucken wie 'von Natur aus' oder 'natürlich erzeugt' zu labeln", erklärt Simone.
Gesundheits- oder Krankeitsrisiko-Angaben gehen noch einen Schritt weiter. "Das sind Angaben die aussagen, den Eindruck wecken oder vorspiegeln, dass ein Lebensmittel oder ein Inhaltstoff des Produktes gesundheitliche Vorteile mit sich mit bringt oder Gesundheitsrisikos verringert. Hierbei ist Wachsamkeit geboten. Ein Fabrikant darf niemals gewährleisten, dass 'das nicht Nutzen eines Produktes gesundheitsschädlich ist'. Ausserdem sind Anspielungen auf Gewichtsverlust oder Empfehlungen eines individuellen Arztes oder eines Berufangehörigen nicht erlaubt. Zudem wurde ein Verbot erstellt für medizinische Angaben (oder Hinweise darauf) wobei dem Nahrungsmittel Eigenschaften angedichtet werden, die eine menschliche Krankheit verhindern oder genesen kann. Ein Beispiel davon is, dass 'Stevia die Chance auf Diabetes verringert'."
Eindeutigkeit fehlt Nahrungsmittelbetriebe haben einen Vollzeitjob daran, zu untersuchen, ob das Produkt, das auf den Markt gebracht werden soll, korrekt ettikettiert ist. "Es besteht noch immer sehr viel Undeutlichkeit. Es gibt verschiedene Autoritäten, denen man Folge zu leisten hat, die Reklame Code Commission (RCC) und die NVWA, und die uneinheitlichen Interpretationen von Handhabung und Regelgebung vereinfacht es nicht. Mitgliedsstaaten hantieren dann untereinander auch noch unterschiedliche Methoden. Die Industrie verlangt nach nichts mehr als nach einem eindeutigen Leitfaden der Europäischen Kommission", schließt Simone.