"Dieses System wird es für die Maschinenbediener nicht nur vereinfachen und so den Handel erleichtern, sondern wird auch das Verbrauchervertrauen zu biologischen Produkten vergrößern", hob der Landwirtschaftsbeauftragte, Phil Hogan, hervor.
Diese Regulierungen werden innerhalb von sechs Monaten in Kraft treten und werden eine Reihe von Empfehlungen vom Rechnungshof 2012, sowie die Bedingungen von einigen Mitgliedstaaten richten, die ihre Schwierigkeiten bei Bewegungen von biologischen Produkten, und den Mangel an der Konsistenz in den Kontrollzertifikaten beim Import, gemeldet haben.
In praktischen Begriffen werden die Änderungen eines neuen elektronischen Zertifikats ein Rückverfolgbarkeitssystem verlangen (bekannt als Handelskontrolle und Expertensystem), das dauerhaft zugänglich sein wird, um den Behörden zu erlauben, Informationen zu erhalten.
Sobald das System im April 2017 aktiv sein wird, wird es einen Übergangszeitraum geben, in dem sowohl elektronische Zertifikate als auch Papierzertifikate verwendet werden können.
Die Absicht ist, um das elektronische Zertifikat vor Oktober 2017 für biologische Produkte zu haben.
Gemäß der EG sollen die Änderungen auch die Verwaltungslast für Maschinenbediener und die Behörden reduzieren, sowie eine breitere Reihe der Statistik auf biologischen Produktimporten zur Verfügung zu stellen.