Beschwerdeverfahren gegen Ministererlaubnis soll ruhend gestellt werden
„Die Verhandlungen mit Edeka über die Umsetzung der Schlichtung sind weiterhin herausfordernd mit unterschiedlichen Interessenlagen. Eine Einigung über die Abgabe von Kaiser’s Tengelmann-Filialen an REWE konnte deshalb noch nicht erreicht werden. REWE hat weiterhin hohe Kompromissbereitschaft auf der Grundlage der Schlichtungsvereinbarung. Um den Fortgang des Verhandlungsprozesses zu ermöglichen, hat sich die REWE entschieden, beim OLG Düsseldorf den Antrag zu stellen, das Beschwerdeverfahren gegen die Ministererlaubnis zur Übernahme von Kaiser’s Tengelmann durch Edeka ruhend zu stellen. Das kann den Parteien weitere Zeit für eine Einigung geben. Endgültig zurücknehmen wird REWE die Beschwerde gegen die Ministererlaubnis nur auf der Basis einer verbindlichen Einigung, die die existenziellen Interessen der REWE und die Bedingungen eines fairen Wettbewerbs im Lebensmittelhandel insgesamt berücksichtigt.“
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