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Österreich: Entschädigung für Frostschäden

28 Millionen Euro für betroffene Obstbäuerinnen und Obstbauern

Für die außergewöhnlichen Frostschäden an Obstkulturen aus dem Frühjahr 2016 werden Entschädigungen in der Höhe von rund 28 Millionen Euro ausgezahlt. Die Hälfte davon stellt der Bund aus dem Katastrophenfonds zu Verfügung. Dieser Betrag wird von den Ländern verdoppelt. Auch der Erwerb von Ersatzpflanzgut für Kernobstjunganlagen wird finanziell unterstützt. „Es war mir ein großes Anliegen, diese erste Tranche noch heuer auszuzahlen und damit rasch zu helfen. Es wird zwar nicht der gesamte Ernteausfall kompensiert, aber die betroffenen Bäuerinnen und Bauern können sich wieder auf die nächste Ernte ausrichten“, betont Bundesminister Andrä Rupprechter.

Das Entschädigungssystem wurde gemeinsam mit den betroffenen Bundesländern rasch erarbeitet und die Anträge für Obst konnten bis 30. September 2016 eingereicht werden. Die Auswertungen der Förderungsabwicklungsstellen ergaben, dass rund 1.900 landwirtschaftliche Betriebe mit einer insgesamt geschädigten Obstbaufläche von 8.800 Hektar Entschädigungszahlungen erhalten. Geschädigt waren v.a. Kernobst, Steinobst und Beerenobst.

Weitere Zahlungen Anfang 2017
Für die geschädigten Weinflächen konnten die Anträge noch bis 15. November gestellt werden. Ausschlaggebend für die Entschädigungen ist die Weinerntemeldung. Nach derzeitigen Schätzungen werden voraussichtlich 2.300 Weinbaubetriebe mit einer Gesamtfläche von rund 5.500 Hektar entschädigt. Der Bedarf dafür dürfte etwas höher als im Obstbereich sein. Die Förderabwicklungsstellen müssen die Bundesmittel bis zum 16. Januar 2017 beantragen.

Bundesminister Andrä Rupprechter hatte nach den verheerenden Frostschäden vor allem an Obst- und Weinkulturen Ende April 2016 umgehend die Initiative ergriffen und die nötigen Schritte eingeleitet, um die zum Teil existenzbedrohten Landwirtinnen und Landwirte unterstützen zu können. Am 14. September 2016 genehmigte er nach einem intensiven Verhandlungs- und Konsultationsprozess die Sonderrichtlinie zur Abfederung dieser außergewöhnlichen Spätfrostschäden.

Aktive Risikovorsorge gefordert
Die Wetterextreme der letzten Jahre und die damit verbundenen Schäden haben die Bedeutung von Risikovorsorgemaßnahmen in der Landwirtschaft in den Vordergrund gerückt. Bundesminister Rupprechter setzte sich daher vehement für eine Ausdehnung der Bezuschussung auf die bedeutendsten Versicherungsschäden ein. In Folge wurde im Frühjahr 2016 ein Versicherungspaket abgesegnet und das Katastrophenfonds- und das Hagelversicherungsförderungsgesetz entsprechend abgeändert. Bereits für 2016 wurden Versicherungsprämien für die wesentlichen Schadereignisse inklusive Dürre, Starkregen und Sturm zur Hälfte aus Bundes- und Landesmittel bezuschusst.

Quelle: Bundesministerium fLFUW
Erscheinungsdatum: