Begriffe wie „Finest“ oder „Premium“ können irreführend sein
Bei Angaben wie „Finest“ oder „Premium“ in Zusammenhang mit der Klasse I werde der Anschein erweckt, es handele sich um die höchstmögliche Qualität. Dafür sieht die entsprechende EU-Verordnung (DVO (EU) Nr. 543/2011) jedoch die Klasse Extra vor.
Die genannten Begriffe dürfen jedoch an anderer Stelle auf der Verpackung außerhalb des Kennzeichnungsfeldes verwendet werden. Die Klassenangabe ist grundsätzlich in einer nicht irreführenden Art anzuzeigen, teilt die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung mit.
Quelle: bfze