Die EU und China haben sich auf ein Abkommen geeinigt, das heimische Produkte vor Nachahmung schützen soll. Damit soll die Nachfrage nach den geografisch geschützten Qualitätsprodukten gesichert werden. Auch vier Spezialitäten aus Niederösterreich sind betroffen.
Der Waldviertler Graumohn, die Wachauer Marille, der Marchfelder Spargel und der Mostviertler Birnmost sind mit einem von drei EU-Qualitätsmerkmalen versehen. Die vier niederösterreichischen Spezialitäten sind damit, so wie 13 weitere Produkte aus Österreich und insgesamt mehr als 1.700 Produkte aus Europa, geografisch geschützt. Damit das auch auf lange Sicht so bleibt, arbeitet die EU seit vielen Jahren an einem Abkommen mit China, das jetzt besiegelt werden soll.
China ist der zweitgrößte Markt für europäische Agrar- und Lebensmittelexporte. Zuletzt erreichte das Volumen 12,8 Milliarden Euro. Im Abkommen wird verankert, dass 100 sowohl europäische als auch chinesische Produkte vor einer möglichen Nachahmung geschützt werden. Das Abkommen dient der Sicherstellung von Handelsvorteilen auf beiden Seiten. Dadurch soll die Nachfrage nach qualitativ hochwertigen Produkten langfristig aufrecht bleiben.
Innerhalb der EU werden geografisch geschützte Produkte mit den Qualitätsmerkmalen „geschützte Ursprungsbezeichnung“, „garantiert traditionelle Spezialität“ oder „geschützte geografische Angaben“ versehen. Während der Waldviertler Graumohn und die Wachauer Marille als Spezialitäten mit „geschützte Ursprungsbezeichnung“ gelten, sind der Marchfelder Spargel und der Mostviertler Birnmost durch ihre „geschützte geografischen Angaben“ ausgezeichnet.
Quelle: noe.ORF.at