Das Bundeskartellamt hat seit dem Jahr 2013 ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verdachts wettbewerbsbeschränkender Absprachen bzw. abgestimmter Verhaltensweisen im Bereich des Abpackens von Kartoffeln und Zwiebeln geführt. Das Verfahren begann im Jahr 2013 infolge eines Kronzeugenantrags eines Unternehmens mit branchenweiten Durchsuchungen im gesamten Bundesgebiet.
Gleiss Lutz hat in diesem Verfahren die Kartoffel Kuhn GmbH aus Frankenthal vertreten, gegen die das Bundeskartellamt im Jahr 2018 zunächst ein Bußgeld verhängt hatte. Nach Einspruchseinlegung und -begründung durch Gleiss Lutz hat das Bundeskartellamt das Bußgeldverfahren nun im Zwischenverfahren aus Ermessensgründen eingestellt und das Verfahren damit abgeschlossen. Damit geht ein beinahe sieben Jahre laufendes Verfahren zu Ende, ohne dass Bußgelder oder andere Sanktionen verhängt werden.
Quelle: RWS Verlag