Der Zentralverband Gartenbau e. V. (ZVG) zeigt sich entsetzt über die Meldungen zu einem höheren CO2-Einstiegspreis beim Zertifikatehandel von 25 Euro pro Tonne statt wie bisher vorgesehenen 10 Euro. Ohne tiefgreifende Kompensationsmaßnahmen geraten zahlreiche heimische Gartenbauunternehmen in große Bedrängnis.
„Wir erleben hier ein Trauerspiel“, betont ZVG-Präsident Jürgen Mertz. Der heimische Gartenbau verkommt zu einem Bauernopfer bei den Verhandlungen zur Steuerlast zum Klimaschutzgesetz zwischen Bund und Ländern.
Selbstverständlich müssen und werden die gärtnerischen Betriebe ihren Beitrag leisten, um die Klimaziele zu erreichen, unterstreicht Mertz. Dafür sind umfangreiche Fördermaßnahmen nötig, die die Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienzmaßnahmen unterstützen. Die im Klimaschutzprogramm 2030 genannte Kompensation über die Umlage im Rahmen des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ist für die gärtnerischen Betriebe bei weitem nicht ausreichend. Hinzu kommen Investitionskosten für Feuerungsanlagen mit erneuerbaren Energien als Brennstoff.
Auch die Investitionsförderung über das Bundesprogramm Energieeffizienz ist bei der derzeitigen Mittelausstattung dann nur ein „Tropfen auf den heißen Stein“. Selbst bei einem Einstiegspreis von 10 Euro je Tonne CO2 kommen auf mittlere Betriebe Kosten von rund 15.000 bis 20.000 Euro zu. Das wäre eine massive Belastung für die Betriebe angesichts des aktuellen Marktdruckes und steigender Anforderungen verbunden mit nötigen Investitionen.
Einstiegspreis für den Zertifikatehandel
Medienberichten zufolge einigten sich Vertreter von Bund und Ländern im Vermittlungsausschuss des Bundesrates auf einen höheren Einstiegspreis für den Zertifikatehandel mit CO2. Statt der bisher beschlossenen 10 Euro je Tonne CO2 soll ab 2021 ein Preis von 25 Euro gelten. Bis 2025 ist geplant, diesen Preis auf 55 Euro anzuheben. Bisher war für 2025 ein Preis von 35 Euro vorgesehen.
Die gesamten Einnahmen aus dem höheren CO2-Preis sollen dem Vernehmen nach zur Senkung der EEG-Umlage verwendet werden. Damit wäre außerdem wohl der Weg für die Senkung der Mehrwertsteuer bei der Bahn zum 1. Januar 2020 frei. Der Bundesrat hatte bei den Steuergesetzen des Klimapakets der Bundesregierung den Vermittlungsausschuss angerufen.
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