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Rechtsstreit zwischen murcianischem Produzenten und dem König von Marokko um die nicht lizenzierte Nadercott-Produktion

Vor einigen Tagen entschied ein Generalanwalt des Gerichtshofs der Europäischen Union zu Gunsten des Königs von Marokko in einem Rechtsstreit zwischen der marokkanischen Königsfamilie und einem murcianischen Produzenten wegen der unlizenzierten Nutzung der geschützten Mandarinensorte Nadorcott.

Der Fall wurde vom Obersten Gerichtshof an den Europäischen Gerichtshof verwiesen, der entscheiden muss, ob das Unternehmen Nadorcott Protection SARL, das im Besitz der marokkanischen Königsfamilie ist und dem die Sorte Nadorcott-Mandarine gehört, das Recht hat, gegen den unerlaubten Anbau der Sorte gerichtlich vorzugehen, oder ob dieses Recht nach der in den europäischen Vorschriften festgelegten Dreijahresfrist verjährt.

Der Fall stammt aus dem Jahr 2007. Das marokkanische Unternehmen der königlichen Familie forderte daraufhin erstmals José Cánovas Pardo auf, den Anbau der geschützten Sorte auf Grundstücken in der Nähe von Alhama de Murcia einzustellen, wo er 2006 insgesamt 4.457 Nadorcott-Mandarinenbäume pflanzte, ohne die entsprechende Genehmigung einzuholen.

Im Jahr 2011 reichte das Unternehmen eine Klage vor einem Handelsgericht ein, um die Verletzung legitimer Rechte an der Sorte ab 2006 festzustellen. Der Lizenznehmer forderte außerdem, dass die Firma aus Murcia angewiesen wird, den Anbau einzustellen, jegliches Material dieser Sorte zu beseitigen und zu vernichten sowie einen Schadensersatz in Höhe von 35.000 € zu zahlen.

Zunächst stimmte das Gericht dem Erzeuger von Murcia zu, dass die nach europäischen Maßstäben festgelegte Frist abgelaufen sei. Insbesondere sieht die Verordnung vor, dass das Recht des Inhabers, rechtliche Schritte einzuleiten, nach drei Jahren ab dem Datum abläuft, an dem der europäische Sortenschutz endgültig gewährt wurde und der Inhaber über die Handlung und die Identität des Täters informiert war. Diese Pflanzensorte ist in der EU seit 2004 geschützt.

Nadorcott Protection legte gegen das Urteil Berufung beim Provinzgericht Murcia ein, das später entschied, dass die Verstöße im Laufe der Zeit wiederholt worden waren und dass die Verjährungsfrist für den Fall im November 2009 unterbrochen wurde, als ein Vorverfahren eingeleitet wurde. Infolgedessen stellte das Gericht fest, dass nur die Ansprüche auf Verstöße gegen den Anbau, die mehr als drei Jahre vor diesem Datum erhoben wurden, verjährt waren.

Schließlich legte die Firma aus Murcia beim Obersten Gerichtshof eine Kassationsbeschwerde ein und stellte die Auslegung der Verjährungsfrist des Provinzgerichts Murcia in Frage.

Quelle: laopiniondemurcia.es

Erscheinungsdatum: