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Frist für die Einreichung von Programmen zur Absatzförderung im Agrar- und Ernährungsbereich mit gemeinschaftlicher Kofinanzierung am 20. April

Bis zum 20. April können Organisationen aus den 27 EU-Mitgliedstaaten Programme zur Absatzförderung von Lebensmitteln einreichen, die sie auf dem EU-Markt und in Drittländern entwickeln wollen. Die Europäische Kommission, die die Kofinanzierung übernimmt, hat die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen am 2. Februar veröffentlicht. Das Verfahren wird im Herbst mit der Bekanntgabe der genehmigten Programme abgeschlossen.

Im Jahr 2023 wird die Europäische Kommission 185,9 Millionen Euro für die Finanzierung von Werbemaßnahmen für EU-Agrar- und Lebensmittelerzeugnisse im In- und Ausland bereitstellen. Der größte Teil dieses Betrags wird zur Kofinanzierung von Kampagnen verwendet, die von der Kommission genehmigt wurden und von interessierten Organisationen aus den 27 EU-Mitgliedstaaten durchgeführt werden. Verschiedene Organisationen, wie z. B. Berufsverbände, Erzeugerorganisationen und Agrar- und Lebensmittelgruppen, die für Werbemaßnahmen zuständig sind, können ihre Vorschläge einreichen und sich um EU-Mittel bewerben.

Die sogenannten "einfachen" Programme können von einer oder mehreren Organisationen aus demselben EU-Land eingereicht werden. 2023 werden für diese Programme 89 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.

"Multiple" Programme können von mindestens zwei nationalen Organisationen aus mindestens zwei Mitgliedstaaten oder von einer oder mehreren europäischen Organisationen eingereicht werden. Nach Angaben der Europäischen Kommission, die von der FEPEX konsultiert wurde, verfügen diese Programme über ein Budget von 87,4 Millionen Euro.

Die Anträge können vom 2. Februar bis zum 20. April über die Website der Europäischen Exekutivagentur für die Forschung eingereicht werden. Die Fördermaßnahmen müssen ab 2024 durchgeführt werden und haben eine Mindestlaufzeit von einem Jahr und eine Höchstlaufzeit von drei Jahren.

Quelle: fepex.es

Erscheinungsdatum: