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Europäisches Parlament nimmt eine Entschließung zugunsten der Lebensmittelsicherheit an

"Strategische Bedeutung der Großmärkte im Lebensmittelsektor ausdrücklich anerkannt"

Das Europäische Parlament hat eine Entschließung mit dem Titel "Gewährleistung der Lebensmittelsicherheit und der langfristigen Widerstandsfähigkeit der EU-Landwirtschaft" angenommen. Die am 14. Juni angenommene Entschließung enthält vier zentrale Ziele für die Zukunft der europäischen Landwirtschaft. Dazu gehören das Erreichen der Selbstversorgung mit Lebensmitteln in der EU, Investitionen in landwirtschaftliche Innovation und Digitalisierung, der Schutz des landwirtschaftlichen Unternehmertums bei der Umsetzung des Green Deal und die Bekämpfung der Lebensmittelverschwendung.

"Wir freuen uns, dass diese Entschließung die strategische Bedeutung der Großmärkte im Lebensmittelsektor ausdrücklich anerkennt. Das Europäische Parlament erkennt Großmärkte als Lebensmittelunternehmen an, die in der Logistik und im Großhandelsvertrieb sowie in der Großproduktion und -verarbeitung tätig sind. Sie wurden als wichtige Einrichtungen identifiziert, deren Widerstandsfähigkeit gestärkt werden muss, da sie wesentliche Dienstleistungen erbringen", so die WUWM in einem Statement.

Großmärkte seien Einrichtungen von öffentlichem Interesse, die weite, regionale und überregionale Gebiete mit frischen und verderblichen landwirtschaftlichen Erzeugnissen sowie mit Fischereierzeugnissen versorgen. "Sie gewährleisten die Qualität dieser Erzeugnisse und die Einhaltung der Hygienevorschriften. Darüber hinaus haben die Großmärkte bereits bewiesen, dass sie widerstandsfähig sind und eine entscheidende Rolle bei der Gewährleistung der Kontinuität der Lebensmittelversorgung und -verteilung während der COVID-19-Pandemie spielen."

In Artikel 46 der Entschließung wird die Europäische Union aufgefordert, die strategische Bedeutung dieser logistischen Zentren weiter anzuerkennen. Großhandelsmärkte seien in die landwirtschaftliche Primärproduktion integriert und ergänzen diese. Ohne sie wären Landwirte, Logistik- und Vertriebsunternehmen nicht in der Lage, eine konsistente Versorgung zu gewährleisten, die den Bedürfnissen der Verbraucher entspricht.

Darüber hinaus unterstreiche Artikel 47 die Bedeutung von Investitionen in eine nachhaltige Transport- und Lagerinfrastruktur für frische landwirtschaftliche Erzeugnisse. "Dies wird dazu beitragen, die Lebensmittelverschwendung und die Umweltauswirkungen des Sektors zu verringern. Um eine nachhaltige Landwirtschaft zu fördern, muss der lokalen und der Null-Kilometer-Produktion Vorrang eingeräumt werden."

Diese Entschließung stelle einen bedeutenden Schritt nach vorn dar, indem sie Großmärkte als Einrichtungen von öffentlichem Interesse anerkennt und bestätigt, die eine wesentliche Dienstleistung für die Lieferung und den Vertrieb von frischen und sehr frischen Agrar- und Fischereierzeugnissen an die Endverbraucher erbringen.

Die World Union of Wholesale Markets (WUWM) ist erfreut, dass das Europäische Parlament die Werte der WUWM durch diesen angenommenen Text anerkennt. "Als weltweit größtes Netzwerk von Großmärkten arbeiten wir aktiv an der Reduzierung von Lebensmittelabfällen durch unsere Partnerschaft mit der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO). Wir setzen uns weiterhin dafür ein, unsere Mitglieder zu ermutigen, in moderne Infrastrukturen zu investieren, um eine nachhaltige Landwirtschaft zu unterstützen und einen langfristigen Wohlstand zu gewährleisten. Wir sind den europäischen Entscheidungsträgern für ihr Engagement für eine widerstandsfähige und nachhaltige Landwirtschaft dankbar."

Weitere Informationen:
Fabio Massimo Pallottini
Direktor der WUWM Europe Gruppe
[email protected]

Erscheinungsdatum: