Vor der Abstimmung der EU-Mitgliedstaaten über die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) und einer Anhörung im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages dazu fordern die Hersteller von Kunststoffverpackungen und -folien die Bundesregierung dazu auf, noch stärker bei anderen Mitgliedstaaten für material-neutrale Mehrwegquoten und Verbote zu werben und keinem Vorschlag zuzustimmen, der durch Sonderregeln für Kunststoffverpackungen und zahlreiche Ausnahmen für andere Verpackungsmaterialien die ökologischen Ziele untergräbt.
IK dringt auf material-neutrale Verpackungsregelungen in PPWR
Dr. Martin Engelmann, IK Hauptgeschäftsführer: „Die Mehrwegvorgaben und Verbote im aktuellen Vorschlag der spanischen Ratspräsidentschaft enthalten viele Schlupflöcher, die dem Ziel einer Verpackungsreduktion durch mehr Mehrweg und weniger unnötige Verpackungen eindeutig widersprechen“, erklärt Dr. Martin Engelmann, Hauptgeschäftsführer der Industrievereinigung Kunststoffverpackungen e.V. „Wir sehen mit großer Sorge, dass die Ratspräsidentschaft offenbar bereit ist, sogar noch weitere Ausnahmen für Kartonverpackungen von den Mehrwegquoten vorzusehen, um sich die Unterstützung kritischer Mitgliedstaaten zu sichern“, so Engelmann.
Sonderregeln für Kunststoffverpackungen und Ausnahmen für Papier- und Kartonverpackungen führen zu mehr Abfällen und höheren CO2-Emissionen
Dr. Isabell Schmidt, IK Geschäftsführerin: „Sonderregeln für Kunststoffverpackungen und Ausnahmen für andere Verpackungsmaterialien sind ein umweltpolitischer Irrweg“, erläutert Dr. Isabell Schmidt, Geschäftsführerin Kreislaufwirtschaft in der IK.
Denn sie führten lediglich zu einem Ausweichverhalten der Anwender weg von regulierten Kunststoffverpackungen hin zu nicht regulierten Einweg-Verpackungen aus anderen Materialien. Schmidt verweist auf zahlreiche Studien insbesondere von Umweltorganisationen, wonach der Ersatz von Kunststoff durch andere Materialien nicht der richtige Weg ist, um den Verpackungsmarkt nachhaltiger zu gestalten und nur zu einer Verlagerung der Umweltprobleme führt. So würde der Ersatz von 10% der Kunststoffverpackungen durch andere Materialien zu 10 bis 20% mehr Verpackungsabfällen und 10 bis 14% mehr Treibhausgasemission führen, wie die GVM Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung und das ifeu-Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg ermittelt haben.
„Kein Material ist per se nachhaltig. Materialbezogene Sonderregelungen und Schlupflöcher führen die Umweltziele der EU-Verpackungsverordnung ad absurdum“, erklärt Isabell Schmidt.
Kritik gibt es von der IK auch an dem spanischen Vorschlag, bei der Definition des großmaßstäblichen Recyclings nicht auf die Recyclingkapazität abzustellen, sondern auf die im EU-Markt erzeugte Rezyklatmenge. Ab dem Jahr 2035 soll das großmaßstäbliche Recycling eines Verpackungstyps zu einer Marktvoraussetzung werden.
„Die Wirtschaft kann und soll über das Design-for-Recycling und Investitionen in Recyclingtechnologien günstige Voraussetzungen für das Recycling schaffen. Sie kann aber keine Kontrolle über die tatsächlich recycelte Menge ausüben, weil die Pflicht zur flächendeckenden getrennten Abfallsammlung und zur Erfüllung der Recyclingquoten in erster Linie den Mitgliedstaaten obliegt. Wenn einzelne EU-Mitgliedsstaaten ihrer Verantwortung nicht nachkommen, darf dies nicht zu Vermarktungsverboten für die Wirtschaft führen“, kritisiert Schmidt. Zudem würde der aktuelle Vorschlag paradoxerweise ein Ausweichen zu papierbasierten Verbundverpackungen fördern, weil diese im Vorschlag keine eigene Kategorie bilden und somit von den hohen Recyclingquoten für Pappe/Papier/Karton profitieren, obwohl sie bekanntermaßen schlecht recyclingfähig sind und Recyclingkapazitäten für diese Verbunde fehlen. Schmidt fordert die Bundesregierung auf, sich für eine Definition auf Basis der Recyclingkapazitäten einzusetzen und für eine eigene Kategorie der papierbasierten Verbundverpackungen zu sorgen.
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