Melden Sie sich für unseren täglichen Newsletter an um immer auf dem neusten Stand zu bleiben!

Anmelden Ich bin bereits angemeldet

Sign up for our daily Newsletter and stay up to date with all the latest news!

Abonnieren I am already a subscriber
FreshFel Europe:

Kompromiss zum neuen EU-Verpackungsgesetz wird den Verzehr von Frischprodukten drastisch schädigen

Nach Überprüfung des Inhalts der vorläufigen Einigung des Trilogs zwischen dem Europäischen Rat, dem Europäischen Parlament und der Kommission über die Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) zeigt sich Freshfel Europe verblüfft über die Eskalation der politischen Inkohärenzen und die ungerechte Diskriminierung von Frischprodukten.

"In ihrer jetzigen Form wird die PPWR zweifellos die Verpackungsabfälle erhöhen, zu mehr Lebensmittelabfällen beitragen, logistische Ineffizienzen verursachen, die Kohlenstoffemissionen erhöhen, das Funktionieren des Binnenmarktes durch die Zulassung nationaler Bestimmungen beeinträchtigen und vor allem zu einem weiteren Rückgang des Verbrauchs führen. Freshfel fordert dringend eine Änderung des kompromittierten Textes, um den Binnenmarkt zu schützen und ein praktikables Geschäftsumfeld für Frischprodukte zu gewährleisten."

Freshfel Europe reagiert auf den jüngsten PPWR-Kompromissentwurf mit großer Verwunderung und Besorgnis. "Der PPWR-Vorschlag war eine Chance, die drohende Zersplitterung der Verpackungsanforderungen in den Mitgliedstaaten durch eine Harmonisierung der Vorschriften auf Ebene der Europäischen Union abzuwenden. Der Frischwarensektor befürchtet nun einen noch stärker divergierenden und geteilten Binnenmarkt."

Der Generaldelegierte von Freshfel Europe, Philippe Binard, kommentierte: "Die Kompromissvereinbarung zu PPWR vergällte das Verordnungsformat des Vorschlags, der darauf abzielte, gemeinsame Regeln für den Markt der Europäischen Union festzulegen. Leider geht der Kompromiss zu PPWR in Richtung eines richtlinienähnlichen Ansatzes, der ein hohes Maß an Subsidiarität toleriert und es den Mitgliedstaaten erlaubt, ihre nationalen Rechtsvorschriften beizubehalten."

Während der PPWR-Kompromiss Ausnahmen von den Beschränkungen für Kunststoffverpackungen für Frischwaren zulässt, werden die Mitgliedstaaten befugt sein, ihre eigenen nationalen Ausnahmelisten zu erstellen, die auf den von der Kommission mit Unterstützung der EFSA zu formulierenden Leitlinien basieren. Dies wird zu einer Vielzahl nationaler Listen führen, von denen keine der anderen gleicht, da es Unterschiede in den Ernährungskulturen, den Produktanforderungen und den Handelsstrukturen gibt.

Binard erklärt, dass "das Fehlen einer unionsweit harmonisierten Liste der ausgenommenen Produkte, die in Kunststoffverpackungen verpackt werden können, den Vertrieb im Binnenmarkt der Europäischen Union stark beeinträchtigen wird, insbesondere, aber nicht nur, in den Grenzregionen. Wenn frische Produkte verpackt werden, ist der endgültige Bestimmungsort selten bekannt. Infolgedessen müssen frische Produkte in der Lieferkette möglicherweise ausgepackt und neu verpackt werden, was zu einem erhöhten Verpackungsmüll führt und die Qualität des Produkts gefährdet."

Freshfel Europe betrachtet dies als unnötig hohe Umweltkosten, die sich auch auf die Endverbraucher auswirken und die Kosten erhöhen.

Freshfel Europe bedauert zutiefst, dass der europäische PPWR-Kompromiss einen diskriminierenden Status für frisches Obst und Gemüse beibehält, indem er das Konzept des Kommissionsvorschlags, die Verpackungen für frisches Obst und Gemüse bis 2030 einzuschränken, aufrechterhält - wenn auch durch die Beschränkung auf Kunststoffverpackungen abschwächt.

Joanna Nathanson, Leiterin der Abteilung Nachhaltigkeit und Außenbeziehungen bei Freshfel Europe: "Der Kompromiss steht im Gegensatz zur Position des Europäischen Parlaments, das beschlossen hat, diese Diskriminierung zu beseitigen. Keine andere Lebensmittelkategorie unterliegt ähnlichen Beschränkungen."

Weitere Informationen:
Freshfel Europe
Tel.: +32 (0)2 777.15.80
Email: [email protected]
www.freshfel.org

Erscheinungsdatum: