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Französischer Biobauer erhält mehr Zeit, um auf erneuerbare Energien umzusteigen

Das französische Komitee für ökologischen Landbau (CNAB), eine Einrichtung des INAO, hat eine neue Frist für beheizte ökologische Gewächshäuser festgelegt. Ursprünglich hatten die Erzeuger bis 2025 Zeit, um von fossilen auf erneuerbare Energieträger umzusteigen. Jetzt wurde die Frist auf 2030 festgesetzt. Nach Ansicht der FNAB, die eine jährliche Überwachung der umgesetzten Maßnahmen fordert, ist diese Fristverlängerung angesichts der Anzahl der betroffenen Erzeuger ungerechtfertigt.


Diese Frist gilt nur für alte beheizte Gewächshäuser, die vor dem 1. Januar 2020 biozertifiziert wurden. Für alle neuen beheizten Gewächshäuser ist die Verpflichtung zur Nutzung erneuerbarer Energien bereits seit fünf Jahren in Kraft.

"Diese Verschiebung betrifft nur etwa 30 Erzeuger"
Für den französischen Verband für biologische Landwirtschaft (Fédération Nationale d'Agriculture Biologique, FNAB) ist diese Verschiebung im Hinblick auf die Anzahl der betroffenen Erzeuger ungerechtfertigt, denn ihren "Schätzungen zufolge betrifft sie nur etwa 30 der 14.000 Erzeuger von Bio-Gemüse in Frankreich (darunter viele Gemüsebauern), die ihre Gewächshäuser nicht beheizen." Sie bedauern, dass die letzten fünf Jahre "von den Marktteilnehmern nicht wirklich genutzt wurden, um sich von fossilen Energieträgern unabhängig zu machen". Aus diesem Grund hat die FNAB einen Antrag eingereicht, damit eine jährliche Zwischenbilanz über die Maßnahmen gezogen wird und um diese Gewächshausbetreiber dazu zu bringen, auf erneuerbare Energien umzusteigen.

"Die Beheizung von Gewächshäusern ist mit den Grundsätzen der biologischen Landwirtschaft unvereinbar"
Die FNAB ist der Ansicht, dass die Beheizung von Gewächshäusern "nicht mit den Grundsätzen der biologischen Landwirtschaft vereinbar ist, da sie weder die Saisonalität der Produktion noch den Klimaschutz respektiert". Die FNAB ist überzeugt, dass Bio "bei den Veränderungen, die unser Landwirtschafts- und Lebensmittelsystem durchlaufen muss, ein Vorbild sein muss" und bekräftigt, dass sie "diese Grundsätze weiterhin gegenüber den Verbrauchern, dem INAO und den europäischen Instanzen verteidigen wird, damit diese Praktiken letztlich aufgegeben werden".

Weitere Informationen:
FNAB
40 rue de Malte - 75011 Paris
[email protected]

Foto: Dreamstime

Erscheinungsdatum: