Zwei Entscheidungen der Europäischen Kommission, Rückstände mehrerer in der Europäischen Union verbotener Pflanzenschutzmittel in importierten Lebensmitteln zuzulassen, wurden am Mittwoch, dem 18. September, vom Europäischen Parlament abgelehnt. Die Europäische Kommission muss die Vorschläge zurückziehen.
Das Europäische Parlament fordert die Europäische Kommission auf, einen neuen Entwurf vorzulegen, in dem alle Rückstandshöchstgehalte auf die Mindestbestimmungsgrenze oder den Standardwert von 0,01 Milligramm pro Kilogramm für alle Verwendungszwecke gesenkt werden, und alle Anträge auf Importtoleranzen abzulehnen.
Die Europäische Kommission hat eine Anpassung der Rückstandshöchstmenge für Cyproconazol und Spirodiclofen vorgeschlagen. Dabei handelt es sich um Stoffe, die auf Produkten wie Getreide, Saatgut und in Fleisch vorkommen können. Eine zweite Entscheidung betraf Benomyl, Carbendazim und Thiophanat-Methyl. Rückstände dieser Stoffe können auf Produkten wie Zitronen, Limetten und Mandarinen gefunden werden.
Die Verwendung all dieser Pflanzenschutzmittel ist in der Europäischen Union bereits verboten. Die Mehrheit des Europäischen Parlaments betont in begleitenden Beschlüssen, dass für Agrarprodukte, die aus Ländern außerhalb der Europäischen Union importiert werden, die gleichen Standards gelten sollten wie für in der Europäischen Union produzierte Produkte, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten. Die Zulassung höherer Rückstandshöchstgehalte für Importe würde auch die Gesundheit der Bürger in Europa und in den Erzeugerländern gefährden.
Quelle: Europäisches Parlament