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Frostschäden: Knapp 47 Millionen Euro Hilfen für deutsche Landwirte

Die deutschen Obstbauern und Winzer bekommen von der EU-Kommission 46,5 Mio. €. Die Finanzhilfen sind als Ausgleich für die Schäden durch Spätfröste im April 2024 gedacht. Deutschland kann die Hilfen auf knapp 140 Mio. € aufstocken. Ob Deutschland dies angesichts knapper Mittel im Bundeshaushalt machen wird, ist offen. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat sich dazu noch nicht geäußert. Immerhin hatte sich Bundesagrarminister Cem Özdemir im Vorfeld mehrmals beklagt, dass Deutschland nicht schon im Juli berücksichtigt wurde. Er bezifferte die Schäden für Obstbauer und Winzern auf fast 300 Mio. €.

Damals hatte die Kommission bereits 77 Mio. € wegen Spätfrostschäden an Österreich, Tschechien und Polen verteilt. Auch Winzer in Portugal erhielten damals Geld, wegen schwerwiegender Marktstörungen.

Fast 120 Mio. € aus der Agrarreserve
Die Hilfen hat die EU-Kommission am Montag (23.9.) bekannt gegeben. Insgesamt stellt Brüssel 119,7 Mio. € aus der Agrarreserve bereit. Neben Deutschland erhalten Landwirte aus Bulgarien, Estland, Italien und Rumänien die Hilfsgelder. Sie waren von außergewöhnlichen widrigen Witterungsverhältnissen im Frühjahr und Anfang Sommer betroffen. Nach dem Kommissionsvorschlag sollen Bulgarien 10,9 Mio. €, Estland 3,3 Mio. €, Italien 37,4 Mio. € und Rumänien 21,6 Mio. € bekommen.

Mit dem Geld will die EU-Kommission Landwirte aus diesen Ländern entschädigen, die einen Teil ihrer Produktion und damit einen Teil ihres Einkommens verloren haben, die durch bis zu 200 Prozent mit nationalen Mitteln ergänzt werden kann.

Spätestens bis Ende April muss Geld bei Landwirten sein
Nach ihrer Annahme müssen die nationalen Behörden diese Beihilfen bis zum 30. April 2025 verteilen und sicherstellen, dass die Landwirte die Endbegünstigten sind. Deutschland muss der Kommission außerdem bis zum 31. Dezember 2024 die Einzelheiten der Durchführung der Maßnahmen mitteilen, insbesondere die Kriterien für die Gewährung von Einzelbeihilfen, die beabsichtigten Auswirkungen der Maßnahme, die Vorausschätzungen der Zahlungen nach Monaten bis Ende April und die Höhe der zusätzlich zu gewährenden Unterstützung.

Die Anmeldung sollte auch die Maßnahmen enthalten, die ergriffen wurden, um Wettbewerbsverzerrungen und Überkompensationen zu vermeiden. Bundesagrarminister Cem Özdemir versicherte, auch wenn die finale Abstimmung noch ausstehe, bereite das BMEL alle notwendigen Schritte vor, damit die betroffenen Landwirte das Geld so schnell wie möglich bekommen.

Über den Vorschlag der Kommission soll der Ausschuss für die gemeinsame Organisation der Agrarmärkte am 7. Oktober entscheiden.

Quelle: agrarheute

Erscheinungsdatum: