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COAG fordert die sofortige Aussetzung des Handelsabkommens zwischen der EU und Marokko

Die Coordinadora de Organizaciones de Agricultores y Ganaderos (COAG), der Koordinierungsausschuss der Landwirte- und Viehzüchterorganisationen, fordert die sofortige Aussetzung des Agrarhandelsabkommens zwischen der EU und Marokko, nachdem der Gerichtshof der Europäischen Union in einem Urteil bestätigt hat, dass das 2019 geänderte Abkommen gegen das Völkerrecht verstößt, da es insbesondere die Grundsätze der Selbstbestimmung und der relativen Wirkung von Verträgen verletzt, weil die Bevölkerung der Westsahara nicht zugestimmt hat.

Das Urteil bestätigt endgültig die Nichtigerklärung des Ratsbeschlusses zur Änderung des Abkommens zwischen der EU und Marokko über die Liberalisierung des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen durch Ausweitung der darin enthaltenen Zollpräferenzen auf Erzeugnisse mit Ursprung in der Westsahara. Er erlaubt jedoch die Aufrechterhaltung des Abkommens über Maßnahmen zur Liberalisierung des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen zwischen der EU und Marokko für einen Zeitraum von zwölf Monaten "wegen der schwerwiegenden negativen Folgen für das externe Handeln der Union, die seine sofortige Aufhebung mit sich bringen würde, und aus Gründen der Rechtssicherheit".

Andrés Góngora, COAG-Beauftragter für Obst und Gemüse, erklärte: "Die Entscheidung muss sofort und ohne Schonfrist angewandt werden. Die europäischen Landwirte hatten diese Frist nicht, und wir leiden Tag für Tag unter dem unlauteren Wettbewerb durch Importe unter den schädlichen Bedingungen des Abkommens." Er fügt hinzu: "Wenn das Urteil die Unrechtmäßigkeit des Abkommens feststellt, kann die EU nicht die Augen verschließen und ein rechtswidriges Abkommen für weitere zwölf Monate in Kraft lassen, nur um bestimmte transnationale Unternehmen zu begünstigen, während die Erzeuger weiterhin an Rentabilität verlieren und verschwinden." Der COAG fordert außerdem, dass die spanische Regierung sich für die landwirtschaftlichen Erzeuger einsetzt.

Andererseits wurde ein weiteres Urteil bekannt gegeben, das die Behauptungen der COAG bestätigt, dass das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Marokko die Rechte der Verbraucher in der EU verletzt und nicht mit den europäischen Rechtsvorschriften über die Etikettierung von Obst und Gemüse in Einklang steht, da es die Möglichkeiten der Verbraucher einschränkt, eindeutig zu erkennen, ob ein als aus Marokko stammend gekennzeichnetes Erzeugnis aus dem Königreich oder der Westsahara stammt.

Das Urteil ist in dieser Hinsicht eindeutig: "Die Angabe des Ursprungslandes, die auf den fraglichen Tomaten und Melonen vorkommen muss, kann nur die Westsahara bezeichnen, da diese Erzeugnisse in diesem Gebiet geerntet werden. Dieses Gebiet unterscheidet sich von Marokko und ist ein Zollgebiet im Sinne des Rechts der Europäischen Union."

"Damit wird anerkannt, dass die Verbraucher von Unternehmen, die - oft mit europäischem Kapital - Erzeugnisse aus Marokko einführen, betrogen werden und sie in unlauteren Wettbewerb stehen", fügt Góngora hinzu.

Weitere Informationen:
Andrés Góngora
COAG
Tel: +34 619 30 17 54
www.coagandalucia.com

Erscheinungsdatum: