Das Berufungsgericht entschied, dass landwirtschaftliche Pachtverträge, die mit Obst oder Gemüse bezahlt werden, ausdrücklich schriftlich dokumentiert sein müssen. In dem Fall ging es um Nicholas Bartolo, der behauptete, er habe die Pacht für ein Familiengrundstück mit Obst und Gemüse bezahlt. Das Gericht fand jedoch keine schriftliche Vereinbarung, die dies belegt hätte, und wies sein Argument zurück.
Der Streit drehte sich um die Bewertung von Land, das in einem Testament als Vorerbe hinterlassen wurde. Bartolo legte zwar Beweise für die Landwirtschaft und frühere Vereinbarungen vor, doch das Gericht betonte, dass die Pachtzahlung durch landwirtschaftliche Erzeugnisse den gesetzlichen Dokumentationsstandards entsprechen muss. Das Urteil unterstreicht die Bedeutung formeller Vereinbarungen bei landwirtschaftlichen Pachtverträgen.