Am 16. Dezember haben die EU-Mitgliedstaaten der neuen EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) zugestimmt. Neben vielen Regelungen ist damit die neue Einstufung von Blumentöpfen verabschiedet.
Für den ZVG begrüßt Präsidentin Eva Kähler-Theuerkauf diese Regelung. Blumentöpfe werden demnach in der gärtnerischen Produktion künftig nicht mehr als Verkaufsverpackungen angesehen, somit entfallen (wahrscheinlich ab Mitte 2026) Lizenzentgelte für die Beteiligung an einem dualen Rücknahmesystem.
Kritisch bleibt aber das Verbot von Einwegkunststoffverpackungen für unverarbeitetes frisches Obst und Gemüse unter 1,5 kg. "Es obliegt nun den Mitgliedstaaten, Ausnahmen für das Verbot festzulegen. Für empfindliches Beerenobst oder für frische Champignons sind hygienische Kunststoffverpackungen zum Erhalt der Qualität noch unverzichtbar. Wir fordern dringend, dass in der nationalen Umsetzung entsprechende Ausnahmen geschaffen werden", heißt es vonseiten des Verbands.
Eine Herausforderung wird zudem die Umsetzung der Mehrwegpflicht für Transportverpackungen: "Bis 2030 sollen im B2B-Geschäft Transportverpackungen zu 100 Prozent in Mehrwegsystemen laufen. Diese Quote sehen wir nach wie vor als überzogen an und bezweifeln, dass über sogenannte Delegierte Rechtsakte Probleme dazu gelöst werden."
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