Am Mittwoch wurde im Amtsblatt der Europäischen Union die Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle veröffentlicht. Diese sieht als eine der wichtigsten neuen Verpflichtungen für den Obst- und Gemüseerzeugungs- und -exportsektor den Verzicht auf die Verwendung von Kunststoffverpackungen für die Vermarktung von Erzeugnissen unter 1,5 kg (mit einigen Ausnahmen) vor. Die Maßnahme wird 2030 in Kraft treten.
Die neue Verordnung hebt die bisherige Richtlinie 94/62/EG auf und ändert die Richtlinie 2019/904 und die Verordnung (EU) 2019/1020. Zu den wichtigsten Neuerungen gehört, dass bestimmte Verpackungsformate, wie Einweg-Plastikverpackungen, für Obst und Gemüse, das in Formaten von weniger als 1,5 Kilogramm vermarktet wird, eingeschränkt werden. Diese Beschränkung gilt ab dem 1. Januar 2030 und betrifft im Allgemeinen das gesamte Frischobst und -gemüse, mit einigen Ausnahmen. Die Liste der Ausnahmen wird zeitnah erstellt.
Fepex stimmt den Hauptzielen der neuen Verordnung insofern zu, als es vorrangig darum geht, das Aufkommen von Verpackungsabfällen zu verringern und die Wirtschaftsteilnehmer zu ermutigen, deren Verwendung auf ein Minimum zu reduzieren. Sie berücksichtigt jedoch nicht die Besonderheiten von Frischprodukten wie Obst und Gemüse, die aufgrund ihrer hohen Verderblichkeit eine Verpackung benötigen, die Sicherheit, Qualität und einen angemessenen Transport gewährleistet.
Die Bestimmungen der neuen Verordnung 2025/40, die am Mittwoch veröffentlicht wurde, sind für die Mitgliedstaaten verbindlich. Im Falle Spaniens hat die nationale Verwaltung die Gemeinschaftsvorschriften vorweggenommen und im Dezember 2022 das Königliche Dekret 1055/2022 veröffentlicht, das bereits einige der jetzt in der Verordnung enthaltenen Maßnahmen enthält, wenn auch mit einigen Unterschieden. Laut Fepex ist das Königliche Dekret restriktiver als die jetzt veröffentlichte Verordnung, da es anspruchsvollere und spezifischere Anforderungen festlegt. Für die Vermarktung von Obst und Gemüse unter 1,5 kg verbietet das Königliche Dekret nicht nur die Verwendung von Plastikverpackungen, sondern alle Arten von Verpackungen und fördert den Verkauf in loser Schüttung. In diesem Sinne hält es Fepex für notwendig, dass das nationale Königliche Dekret an das angepasst wird, was diese Woche in der Verordnung 2025/40 veröffentlicht wurde, und den Termin für das Inkrafttreten dieser Maßnahme auf Januar 2030 festlegt.
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