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'Mindestlohn-Erhöhung auf 15 EUR/Std. ab 2026 gefährdet Obst- und Gemüsebau'

Verbände fordern Einfrierung des Mindestlohns von 12,82 EUR für die Landwirtschaft

Die anvisierte Erhöhung des Mindestlohns um 17 Prozent auf 15 EUR/Std. ab 2026 gefährdet den Produktionsstandort für Gemüse und Obst in Deutschland. Das Netzwerk der Spargel- und Beerenverbände e. V. warnt vor einem unumkehrbaren Verlust an landwirtschaftlichen Betrieben und einer weiteren Zuspitzung des Mangels an Nachfolgern für die Hofübernahme.

"Immer mehr Betriebe geben die Spargel- und Erdbeerproduktion auf. Mittlerweile müssen wir das sogar von Betrieben erfahren, von denen wir das nie erwartet hätten. Betriebsleiter äußern sich nun öffentlich, warum sie den Betrieb aufgeben und warum sie ihren Kindern von der Hofübernahme abraten. Bis vor ein paar Jahren wäre das noch undenkbar gewesen. Um den Produktionsstandort für Gemüse und Obst nicht noch weiter stark zu schwächen, fordern wir deswegen die Einfrierung des Mindestlohns von 12,82 EUR für die Landwirtschaft", erklärt Simon Schumacher, Vorstandssprecher des Verbands Süddeutscher Spargel- und Erdbeeranbauer e. V. (VSSE) und Ansprechpartner für Arbeit, Recht und Soziales im Netzwerk der Spargel- und Beerenverbände e. V..

Starker Rückgang der Spargel- und Erdbeerproduktion
Von 2022 bis 2024 sind laut dem Statistischen Bundesamt deutschlandweit die Anzahl der Betriebe im Spargelanbau um rund 10 Prozent auf 1357 Betriebe, im Erdbeeranbau um mehr als 11 Prozent auf 1702 Betriebe gesunken. Die Spargelanbaufläche ist um rund 9 Prozent gesunken, bei der Erdbeeranbaufläche sind es gar rund 12 Prozent. Seit Einführung des Mindestlohns in 2015 haben sogar fast 30 Prozent der Betriebe den Spargelanbau eingestellt. Die Erdbeerernte ist seither um 30 Prozent zurückgegangen. Einen weiteren Erdrutsch erwartet das Netzwerk der Spargel- und Beerenverbände e. V. mit der drohenden Erhöhung des Mindestlohns auf 15 EUR/Std.

Gründe für Betriebsaufgaben: hohe Lohnkosten und unfaire Wettbewerbsbedingungen
Die Zahlen sprechen für sich: In den vergangenen drei Jahren ist der Mindeststundenlohn von 9,82 EUR um 3 EUR auf 12,82 EUR gestiegen. Das sind mehr als 30 Prozent. Lohnkosten für Aushilfskräfte machen bis zu 60 Prozent der Betriebsausgaben aus und haben sich seit 2015 fast verdoppelt.

In Spanien sind die Produktionskosten bezüglich des Mindestlohns beispielsweise um 1⁄3 günstiger, in Griechenland ist die Produktion mit 44 Prozent der Produktionskosten um mehr als die Hälfte günstiger. Gleichzeitig gibt es in Deutschland mehr Auflagen bezüglich der Produktionsstandards. (Weitere Informationen zu den Mindestlöhnen siehe Tabelle: https://download.vsse.de/Politik/mindestlohn_grafiken.pdf)

Die europäische Mindestlohnrichtlinie, EU-Richtlinie 2022/2041 ist umstritten (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32022L2041 ). Auf dieser Richtlinie beruht die Forderung nach 15 EUR/Std. Mindestlohn. Dänemark und Schweden fordern, dass die Mindestlohnrichtlinie für nichtig erklärt werde, da der Art. 153 Abs. 5 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) Regelungen zum "Arbeitsentgelt" ausschließe. EuGH-Generalanwalt Athanasios Emiliou schließt sich der Auffassung an.

Betriebsleiter und Betriebsleiterinnen bemängeln die fehlenden politischen Lösungen für die aktuelle Situation. Weiterhin führen sie den hohen bürokratischen Aufwand, Personalknappheit, hohe Arbeitsbelastung und keine Nachfolge für die Hofübergabe als weitere Gründe für die Betriebsaufgabe an.

Durchschnittlicher Verbraucherpreis kann Lohnkostensteigerung nicht auffangen
Aufgrund der hohen Inflation und der damit verbundenen Produktionskostensteigerung und dem Rückgang der Kaufkraft lagen die durchschnittlichen Verbraucherpreise über alle Vermarktungswege hinweg in den letzten beiden Jahren auf etwa gleichem Niveau. Bei Spargel und bei Erdbeeren aufgrund der geringen Mengen bei teilweise großen Verlusten etwas über dem Vorjahresniveau.

Selbstversorgungsgrad bei Spargel und Erdbeeren im Vergleich zu Gemüse und Obst hoch
Im Wirtschaftsjahr 2023/2024 lag laut Bundesinformationszentrum Landwirtschaft der Selbstversorgungsgrad bei Obst nur bei 20 Prozent und bei Gemüse nur bei 37 Prozent. Laut der Agrarmarkt Informations-Gesellschaft mbH (AMI) verzeichnete Spargel 2024 einen Selbstversorgungsgrad von knapp 85 Prozent, Erdbeeren einen von 50 Prozent. Das ist bedingt durch die Saisonalität der Produkte und den hohen Identifikationsgrad der Bevölkerung mit Spargel und Erdbeeren.

"In der Pandemie und mit dem Kriegsausbruch in der Ukraine haben wir erlebt, wie wichtig die inländische Produktion von Lebensmitteln ist. Auch die weltweit zunehmenden Wetterextreme legen es nahe, verstärkt auf die inländische Gemüse- und Obstproduktion zu setzen. Wir können uns nicht auf die Ernte in anderen Ländern verlassen. Auch hilft sie, Transportwege und damit CO₂ einzusparen" schließt Anke Knaup, Ansprechpartnerin für Regionalität und Werbung im Netzwerk der Spargel- und Beerenverbände e. V.

Weitere Informationen:
www.netzwerk-spargelbeeren.de
www.vsse.de

Titelbild: © VSSE

Erscheinungsdatum: